Die Richtlinien des ÖAL dienten schon wiederholt als Grundlage für Verordnungen und ÖNORMEN. Auch die Qualität der Richtlinien wurde immer wieder bestätigt.
So wurde die Verwendung der ÖAL-Richtlinie Nr. 24 Blatt 1 "Lärmschutzzonen in der Umgebung von Flughäfen Planungs- und Berechnungsgrundlagen" im Amtsblatt der Europäischen Union L212/49 vom 22.8.2003 empfohlen.
Ein weiterer Höhepunkt ist die ÖAL-Richtlinie Nr. 36 Blatt 2 "Erstellung von Lärmkarten und Konfliktzonenplänen und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen - Anforderungen im Anwendungsbereich der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG". Diese Richtlinie wurde als erste ÖAL-Richtlinie in der Wiener-Umgebungslärmschutzverordnung verbindlich erklärt und diente für die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung als Vorlage. Diese Richtlinienarbeit war auch beispielgebend für die Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien, Länder, Infrastrukturunternehmen und Interessensvertretungen.
Der ÖAL leistete und leistet einen wertvollen Beitrag zum Lärmschutz in Österreich.