Die Arbeitsgruppe 148 unter Leitung von Sonja Brachtl hat diese Richtlinie als Leitfaden für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmprävention sowohl für den Neubau von elementaren Bildungseinrichtungen als auch für die Sanierung bestehender Einrichtungen gestaltet.
Sie ist für alle institutionellen Formen von Bildung und Betreuung der Kinder bis zum Schuleintritt anwendbar und beinhaltet Empfehlungen für die Anwender.
Adressaten sind Personen und Institutionen, die in die Planung, Adaptierung oder Sanierung von elementaren Bildungseinrichtungen eingebunden sind. Ziel ist es, eine schalltechnisch effiziente Planung zu unterstützen, da verabsäumte Maßnahmen nachträglich meist nur mit großem Aufwand ergriffen werden können und dann mit höheren Kosten verbunden sind.
Dank gilt allen an der Verfassung dieser Richtlinie beteiligten Mitgliedern der Arbeitsgruppe 148 des ÖAL.
Ausdrücklich wird den Organisationen und Betrieben gedankt, die es ihren MitarbeiterInnen ermöglicht haben, an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teilzunehmen, und damit wertvolle Beiträge zur Richtlinie leisten:
AUVA / HUB
Heigl Consulting
Institut für Schallforschung ( ISF ) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Müller - BBM Austria GmbH
Versuchsanstalt TGM
ÖAL Richtlinie 42