Richtlinie 111 „Lärmarmer Baubetrieb“ neu erschienen.
Baubetrieb mit den damit verbundenen Schallemissionen gehört in Österreich zu den Hauptlärmverursachern in der betroffenen Bevölkerung. Auch in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gerät der Baulärm zunehmend in den Fokus. Nachdem die vormalige Ausgabe in die Jahre gekommen war, wurde diese zunächst ersatzlos zurückgezogen. Um für einen lärmarmen Baubetrieb wieder eine Referenz zur Verfügung stellen zu können, hat die Arbeitsgruppe 148 unter Leitung von Bozena Gabriel mit ihren kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Richtlinie 111 neu erstellt. Für dieses Engagement und die Beiträge dankt der ÖAL ganz herzlich. Wir hoffen, dass diese Richtlinie nicht nur den Beurteilenden, sondern auch den Projektanten und Bauausführenden ein gutes Werkzeug darstellt.
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